Clearing

§ 27 SGB VIII

Während des Clearings wird der konkrete Hilfebedarf und die passende Hilfeform in einem zeitlich definierten Rahmen, mit allen am Prozess beteiligten Personen und Institutionen erarbeitet.

Die Ansprechpartnerin

Annette Leitner-Sautter 
Bereichsleitung
ambulante und teilstationäre Hilfen zur Erziehung

Tel.: (07034) 9317-48
leitner-sautter@waldhaus-jugendhilfe.de