BGA

Begleitete gemeinnützige Arbeit

Die BGA ist

  • ein ambulantes Unterstützungsangebot zur fristgerechten Ableistung der richterlichen Arbeitsweisungen (Arbeitsstunden) im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), um weitere Sanktionen zu vermeiden.
  • ein Angebot, das durch die individuelle Betreuung und gemeinsame Arbeit u.a. Möglichkeiten zur Berufsorientierung oder zur Erfahrung von Selbstwirksamkeit bietet.

Tätigkeiten und Projekte

Die BGA wird i.d.R. in Kleingruppen durchgeführt und ein Schwerpunkt liegt im handwerklichen Bereich. Die Arbeiten sind einerseits wiederkehrende Tätigkeiten zum Beispiel in der Grünpflege oder im Holzbereich. Zudem gibt es spezielle Arbeitsevents, bei dem gemeinnützige Organisationen, Veranstaltungen oder Projekte von der BGA unterstützt werden. Sowohl bei den Arbeiten als auch bei den Arbeitsorten können zudem passgenaue Lösungen für den Jugendlichen gefunden werden, um drohende Abbrüche zu vermeiden.

Zielgruppe und Zuweisung 

Grundsätzlich ist eine Teilnahme für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf möglich, die im Kontext des JGG Arbeitsweisungen erfüllen müssen und im Kreis Böblingen wohnen. Die Jugendlichen werden von der Jugendgerichtshilfe des Landkreises ausgewählt und zugewiesen. Erwartet wird, dass der Jugendliche sich selbständig nach der Zuweisung bei der BGA meldet.

Die Ansprechpartnerinnen

Jugendberufshilfezentrum Sindelfingen

Böblinger Straße 130
71065 Sindelfingen

Carsten Hasemeyer

Mobil: 0171 – 20 75 742 hasemeyer@waldhaus-jugendhilfe.de