Schulsozialarbeit

Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um ein Angebot der Jugendhilfe an Schulen in Form einer verbindlich vereinbarten, dauerhaften und gleichberechtigten Kooperation.

Schulsozialarbeit zielt dabei, durch den bewusst niedrigschwelligen und aufsuchenden Charakter, auf die Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens, ihrer schulischen Ausbildung sowie ihrer sozialen Integration.

Durch ihre jugendhilfespezifischen Tätigkeitsformen, Zielsetzungen, Methoden und Herangehensweisen kann Schulsozialarbeit als externe Ressource das pädagogische Profil einer Schule beeinflussen und weiterentwickeln.

Schulsozialarbeit ist daher schulbezogene Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit.

Gesetzliche Grundlage

Als eine Leistung der Jugendhilfe basiert Schulsozialarbeit auf den §§ 11, 13 Abs. 1 sowie 81 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 1 Abs. 3.

Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, in jeder Schule neu zu ermitteln, was gebraucht wird und mit welchen Methoden und Zielsetzungen gearbeitet werden soll. Dieser Prozess muss in gleichberechtigter und partnerschaftlicher Weise zwischen Schulsozialarbeit und Schule geleistet werden.

Folgende Arbeitsfelder zählen zum Kern von Schulsozialarbeit:

  • Beratung und Einzelhilfe
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte
  • Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
  • Offene Freizeitangebote
  • Elternarbeit
  • Gewaltprävention
  • Begleitung im Übergang Schule – Beruf

Arbeitsprinzipien von Schulsozialarbeit im Waldhaus

  • Freiwilligkeit
  • Niedrigschwelligkeit
  • Aufsuchende soziale Arbeit
  • Positive, wertschätzende und akzeptierende Grundeinstellung zum Jugendlichen und seinen Bezugspersonen
  • Vertraulichkeit
  • Vernetzung mit anderen Angeboten der Jugendhilfe und ausserschulischen Jugendbildung
  • Beteiligung der Klienten am Hilfeprozess
  • Fachliche Kompetenz

Der Ansprechpartner

Michael Groh

Bereichsleiter
Tel.: (07034) 9317-41 groh@waldhaus-jugendhilfe.de
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